Es geht um Widerrufsbelehrungen in Immobilienkreditverträgen ab dem Jahr 2003 bis zum Jahr 2010. Der Bundesgerichtshof und auch viele Instanzgerichte haben jüngst entschieden, dass bestimmte Formulierungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft sind. In der Tat ist es so, dass etwa drei Viertel aller von den Banken/Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. So ist es möglich, dass Sie auch